Welche rechtlichen Gründe gibt es, den Rassismus in Europa zu stoppen?Laut Artikel 14 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten können Ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie sie in der Konvention beschrieben sind, keiner Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, usw. unterworfen werden.
ARTIKEL 14:
Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder eines sonstigen Status zu gewährleisten.
Cybercrime-Konvention des Europarates – Zusatzprotokoll:
Das Zusatzprotokoll zur Cybercrime-Konvention hinsichtlich der Kriminalisierung von über Informatiksysteme ausgeübten Handlungen rassistischer und fremdenfeindlicher Art definiert Hassreden als „rassistisches und fremdenfeindliches Material“, d.h. schriftliches Material, Bilder oder Darstellungen von Ideen oder Theorien, die Hass, Diskriminierung oder Gewalt gegen Einzelpersonen oder Gruppen aufgrund der Rasse, Hautfarbe, Abstammung, Nationalität oder dem ethnischen Ursprung sowie der Religion, falls diese als Vorwand für einen dieser Faktoren dient, befürworten, fördern oder dazu anregen.
Richtlinie des Europarates vom 29. Juni 2000:
Zusätzlich dazu wurde die Richtlinie des Europarates vom 29. Juni 2000 angenommen, ein Mittel zur Anwendung des Prinzips der Gleichberechtigung in den Staaten der Europäischen Union, ungeachtet der Rasse oder des ethnischen Ursprungs einer Person. Diese Richtlinie kämpft gegen die Diskriminierung augrund der Rasse oder des ethnischen Ursprungs. Sie ergänzt und verstärkt nationale Gesetzgebungen, da sie eine gemeinsame Beschreibung der illegalen Diskriminierung festlegt. Diese Richtlinie verbietet jegliche Diskriminierung aufgrund der Rasse oder des ethnischen Ursprungs. Eine solche Diskriminierung kann sich in der unfairen Behandlung einer Person oder jeder anderen Handlung, jedem Kriterium oder Verfahren ausdrücken, die in jeglicher Weise zu unvorteilhaften Folgen für eine besondere Person oder eine Gruppe von Personen führen. Andererseits werden die Mitgliedsstaaten so gezwungen, die Gleichbehandlung hinsichtlich des Zugangs zu Arbeitsplätzen, der Ausbildungen, der Bildung, der Arbeitsbedingungen, der Teilnahme an professionellen Organisationen, dem Schutz und der sozialen Sicherheit, den Zugang zu Waren und Dienstleistungen und deren Bereitstellung zu gewährleisten.
Welchen Einfluss hat das Internet auf rassistische und fremdenfeindliche Inhalte?Die Benutzung des Internets zur Verbreitung rassistischer, antisemitischer und anderer feindlicher Propaganda nimmt in der ganzen Welt zu. Die Ziele des Hasses sind vielleicht von Ort zu Ort verschieden, aber kein Land ist immun gegen dieses Problem und eine einzelne Website wird oft über verschiedene Grenzen hinaus geleitet. Die Besorgnis steigt, dass das Internet Gewalt hervorrufen und es dadurch zu physischen Hassverbrechen kommen könnte. Selbst wenn es schwierig ist, eine direkte Verbindung zu erstellen, gibt es keinen Zweifel daran, dass das Internet dazu benutzt werden kann, ein feindliches Klima gegenüber gewissen Gruppen zu schaffen und Geld und Anhänger zu sammeln.
Wo können europäische InternetbenutzerInnen rassistisches und fremdenfeindliches Material anzeigen? Das INHOPE Hotline-Netzwerk konzentriert sich hauptsächlich auf die Vernichtung illegaler Inhalte im Internet. In vielen Ländern der Mitgliederhotlines werden rassistische und fremdenfeindliche Internetinhalte als illegal angesehen, deswegen empfangen diese Hotlines Berichte über solche Inhalte.
Des weiteren haben alle INHOPE Hotlines ein gängiges und offizielles Verfahren, um den Strafverfolgungsbehörden ihrer eigenen Länder solche Inhalte zu melden. Um zu sehen, welche INHOPE Hotlines sich in Europa zurzeit mit rassistischem/fremdenfeindlichem oder nationalsozialistischem Material befassen, besuchen Sie die
INHOPE Website.
Zusätzlich zu dem INHOPE Hotline-Netzwerk gibt es eine Gruppe namens International Network Against Cyber Hate (INHACH)(Internationales Netzwerk gegen Hass im Internet), das Anzeigen über rassistische und fremdenfeindliche Inhalte im Internet entgegennimmt. BenutzerInnen können per E-Mail einen Bericht an
complaints@inach.net schicken oder
INACHs Website besuchen und den Bericht direkt an eines der Mitglieder schicken.
Auf der Website Ihres nationalen Knotenpunkts finden Sie nützliche Links und weitere Informationen: