2004 verpflichtete die französische Regierung die Internetdienstanbieter dazu, ihren Kunden Filtersoftwares anzubieten (1). Das Gesetz wurde inzwischen durch eine Vereinbarung zwischen den Behörden und den Internetdienstanbietern verschärft. Am 16. November 2005 repräsentierte die AFA (Association of Internet service providers – Vereinigung der Internetdienstanbieter) die Internetdienstanbieter im Rahmen einer Verpflichtung dem Minister für Familienangelegenheiten gegenüber, ihren Abonnenten vor dem Ende des ersten Quartals 2006 kostenlose Softwares für die elterliche Kontrolle zur Verfügung zu stellen. Es handelte sich um die erste Initiative dieser Art weltweit.
Ziel der Regierung ist es, französischen InternetbenutzerInnen ein Minimum an Hilfsmitteln zur Verfügung zu stellen, um den Online-Schutz der Minderjährigen zu gewährleisten. Als Folgeaktion stellte das Ministerium für Familienangelegenheiten eine Kommission zusammen, der aus privaten und öffentlichen Interessenvertretern sowie aus Vereinigungen für den Schutz von Minderjährigen besteht.
Minimale technische Qualitätsstandards stehen zur Verfügung (weiße Listen für Kinder und schwarze Listen für Jugendliche) und die Software für die elterliche Kontrolle wird unter der Aufsicht der Delegation für Internetbenutzung und der Abteilung für familiäre Angelegenheiten getestet.
Zurzeit bieten alle Internetdienstanbieter in Frankreich (Alice, AOL, Club Internet, wanadoo/orange, Numéricable, Nine Cegetel, Noos, MSN, UPC) ihren Abonnenten kostenlose Softwares zur elterlichen Kontrolle an.
Die angebotenen Softwares sind verständlicherweise von unterschiedlicher Qualität, wie die neuesten, im Februar 2007 durchgeführten Tests belegen. Es ist jedoch bemerkenswert, dass die etablierten Bewertungsprozeduren (2) für vollständige Transparenz sorgen, so dass die Eltern den besten Online-Schutz für ihre Kinder auswählen können.
Flor Naudin, Französischer Knotenpunkt
1. Artikel 6 Paragraph I – 1 des Gesetzes Nr. 2004-575 hinsichtlich des Vertrauens in die digitale Wirtschaft: „Personen, deren Aktivität darin besteht, öffentlichen Zugang zu Online-Kommunikations-Diensten anzubieten, müssen ihre Abonnenten über die Existenz technischer Mittel informieren, die den Zugang zu bestimmten Diensten limitieren oder müssen mindestens eines dieser Mittel wählen und ihren Abonnenten zur Verfügung stellen.“
2. Vergleichender Test von Softwares für elterliche Kontrolle der Internetdienstanbieter verfügbar unter:
http://www.e-enfance.org/cote_parents/soft/test/