| |
|
Pariser Gericht schließt Website für „Lehrerbewertung“
Im Anschluss an gerichtliche Schritte von Lehrergewerkschaften wurde die Internetsite note2b.com stillgelegt. Die Gewerkschaften erhielten als Schadensersatz einen symbolischen Euro. |
Obwohl anerkannt wurde, dass den SchülerInnen das Recht auf freie Meinungsäußerung zusteht, vertrat das Gericht die Ansicht, dass die Veröffentlichung der persönlichen Informationen der LehrerInnen einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz darstellte. Eine Top-Ten-Liste von LehrerInnen wurde aufgrund der von ihren SchülerInnen vergebenen Noten erstellt, die Kommentare jedoch wurden als unangebracht angesehen.
Die LehrerInnen waren mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden, insbesondere da sie nur auf die Entfernung des kränkenden Dokuments gehofft hatten. Der Bildungsminister erklärte sich ebenfalls mit dem Resultat zufrieden, da die LehrerInnen seiner Meinung nach von SchülerInnen angegriffen wurden, die ihre Anonymität ausnutzten.
Die Verantwortlichen der Site jedoch zeigten sich sehr enttäuscht, da sie die Entscheidung als eine Unterbrechung der allgemeinen Entwicklung des Webs und insbesondere des Rechts, professionelle Dienste zu bewerten, sehen.
| Autor: |
Chris Jenkins, Insafe |
| veröffentlicht: |
Tuesday, 4 Mar 2008 |
| Letzte Änderung: |
Wednesday, 26 Mar 2008 |
|
|